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Richtiger Umgang mit Raketen und Böllern

Richtiger Umgang mit Raketen und Böllern

Für viele Kinder endet ein fröhlicher Silvesterabend in der Notaufnahme des Krankenhauses. Der unvorsichtige Gebrauch von Böllern und Feuerwerksraketen führt oft zu Verbrennungen, Augenverletzungen und Hörschäden. Um das zu verhindern, gibt die Bundesarbeitsgemeinschaft “Mehr Sicherheit für Kinder e.V. (BAG)”

Hier jetzt ein Paar Tipps zum sicheren Umgang:

1.
Die häufigste Verletzung sei die Verbrennung der Hände, weil Kinder die Kracher zu lange in der Hand halten. Knallfrösche beispielsweise dürften nicht in Hosentaschen getragen werden, weil sie sich durch die Reibung selbst entzünden könnten und so schwerste Verbrennungen an den Genitalien sowie im Lendenbereich verursachen.

2.
Eine besondere Risikogruppe seien Kinder von acht bis 15 Jahren. Sie probierten oft schon vor Silvester Leuchtkugeln und Knallkörper aus. “Es nützt nichts, den Kindern das Knallen zu verbieten”, sagt Martina Abel von der BAG. “Aber es ist sehr wichtig, mit den Jugendlichen vorher über die Gefahren zu sprechen und sicheres Abschießen zu üben. Eltern sollten am besten bis Mitternacht keinen Alkohol trinken, um einen Überblick über das Geschehen zu behalten.”

3.
Gerade kleine Kinder sollten nie alleine in die Nähe von Feuerwerkskörpern gelassen werden. Zudem müsse ein großer Sicherheitsabstand beim Abschießen eingehalten werden. Möchten die Kinder selbst aktiv werden, eigneten sich ausschließlich kleine Knallfrösche, um sie unter Aufsicht zu verwenden.

4.
Grundsätzlich sollten die Eltern nur pyrotechnische Artikel mit behördlicher Zulassung (Aufdruck BAM-P I+II) kaufen. Die Gefahrenklasse II ist nicht für Kinder und Jugendliche geeignet. Diese Knallkörper dürfen nur Erwachsene im Freien zünden. Darüber hinaus müssen die Raketen kippsicher aufgestellt sein und dürfen niemals nachgezündet werden.

5.
Absolut verboten sei es, mit Raketen auf Menschen zu zielen. Besonders kleine Kinder seien in Gefahr, wenn sich Feuerwerkskörper in den Kapuzen verfangen. Auf keinen Fall dürfen Kinder an den Feuerwerkskörpern “herumbasteln”. Silvester und am Neujahrstag sollten Eltern darauf achten, dass die Kinder keine Blindgänger aufheben, um diese erneut anzuzünden oder neue Knaller daraus zu basteln. 
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