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Erste-Hilfe bei Brandverletzungen

Erste-Hilfe bei Brandverletzungen

 1.

Die Verbrennung muss unmittelbar nach Entfernen der Hitzequelle gekühlt werden, um die Schmerzen des Betroffenen zu lindern und ein Ausbreiten des betroffenen Areals durch heiße Gewebeteile zu vermeiden. Eine Kühlung ist allerdings nur in den ersten Minuten nach der Verletzung wirksam.

 2.

Zur Kühlung kleinflächiger Verbrennungen verwendet man kühles, nicht jedoch kaltes Leitungswasser (~15 °C), das über die Verbrennung gegossen wird, bis die Schmerzen deutlich nachlassen. Das Kühlen mit Eis birgt das Risiko, Erfrierungen  zu verursachen. Eis darf deshalb keinesfalls (auch nicht eingepackt) zur Kühlung verwendet werden. Außerdem kann Eis die verbrannte Haut nicht feucht halten. Die Kühlung mit Eisspray oder ähnlichem ist ebenso zu vermeiden.

3.

Größere Verbrennungen insbesondere am Körperstamm (Rumpf) werden nur ca. 3 bis 5 Minuten mit handwarmem (25 bis 30 °C) Wasser gekühlt. Zu langes Kühlen großer Teile des Körpers, insbesondere mit kaltem Wasser, kann zur Unterkühlung und somit zu Komplikationen im Heilungsprozess führen.

4.

Die Brandwunde sollte nach dem Kühlen mit einer sterilen, nicht flusenden Wundauflagen (im Idealfall einem Verbandstuch) abgedeckt werden und dem Arzt vorgestellt werden. Auf die Brandwunde dürfen weder Öl noch Mehl oder andere Hausmittel aufgebracht werden.

5.

Der Betroffene sollte nicht unbeaufsichtigt bleiben, weil wie bei allen Verletzungen die Gefahr des Schocks besteht. Sollte der Betroffene bewusstlos werden, gelten die Basismaßnahmen der Ersten Hilfe (Stabile Seitenlage, Wiederbelebung)

6.

Bei Sonnenbrand und ähnlichen Verbrennungsursachen sind außerdem die Maßnahmen bei Hitzeschäden zu beachten

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